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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 13.09.2022
3 K 1799/19.WI -

Dienstherr muss Förster auch Tierarztkosten für Verletzung des Diensthundes außerhalb des Dienstes erstatten

Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch

Ein Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten bei Verletzung des Diensthundes, auch wenn der Hund selbst nicht "im Dienst" war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Ein verbeamteter Förster aus dem Rheingau-Taunus-Kreis verlangte von seinem Dienstherrn die Zahlung von Tierarztkosten. Der Jagdhund des Klägers begleitet ihn auch außerhalb des Jagdeinsatzes im Außendienst. Im Rahmen eines Kontrollgangs des Försters riss sich der Hund von der Leine los, wurde an den Bahngleisen von einem Zug erfasst und erlitt Verletzungen am Schwanz. Für die Behandlung beim Tierarzt fielen Kosten in Höhe von etwa 2.000 € an.

Jagdhunde eines Förster nicht nur bei Jagd im Dienst

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gab der Klage auf Zahlung der Tier-arztkosten statt. Die Voraussetzungen für den beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch lägen vor. Tiere seien zwar keine Sachen, dennoch seien die für Gegenstände geltenden Vorschriften entsprechend anwendbar. Die Schädigung des Hundes sei in Ausübung des Dienstes eingetreten. Die Kontrolle des Bewuchses an Bahnstrecken gehöre zu den Dienstpflichten des Försters. Der Jagdhund begleite den Kläger auch bei seinen Reviergängen, und nicht nur bei der Jagd, da der Hund Auslauf brauche. Es sei hierbei unbeachtlich, dass der Jagdhund im Unfallzeitpunkt selbst nicht „im Dienst“ war, also selbst nicht für seine unmittelbare Aufgabenerfüllung – die Jagd – eingesetzt wurde. Zwar werde der Hund bei Kontrollgängen an der Bahnstrecke nicht benötigt. Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch stelle jedoch nicht darauf ab, dass der Hund im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses selbst dienstlich benötigt oder eingesetzt worden sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden, ra-online (pm/aw)

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