wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.07.2009
4 K 4277/08 -

Aufgetauter Räucherlachs muss als solcher gekennzeichnet werden

Kennzeichnungspflicht folgt aus der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Tiefgefrorener Räucherlachs darf nach dem Auftauen nicht als Frischware verkauft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

In einer Großmarkt-Filiale stellten Bedienstete eines Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im März 2008 aufgetauten und fertig verpackten Räucherlachs ohne Auftauhinweis im Kühlregal fest. Probenuntersuchungen ergaben keine Beanstandungen der sensorischen und mikrobiologischen Eigenschaften.

Irreführung des Verbrauchers?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte als erstes Verwaltungsgericht über die Frage zu befinden haben, ob entgegen der Auffassung der Firma durch das Unterlassen des Hinweises "aufgetaut" beim Verbraucher eine Irreführung bewirkt werde, was sich nach der Verkehrsauffassung und der (subjektiven) Erwartung des Verbrauchers beurteilt. Die Firma hatte den Lachs als "Räucherlachs Premium Qualität" als Frischware verkauft.

Richter: Kennzeichnung "aufgetaut" ist notwendig

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wies die Klage des Betreibers der Großmarktkette auf Feststellung, dass ein solcher Hinweis ("aufgetaut") entbehrlich sei, ab.

Kennzeichnungspflicht folgt aus der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Nach Auffassung des Gerichts ergebe sich aus den Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, dass fertig verpackter Räucherlachs, der im Lauf des Produktionsprozesses nach dem Räuchern gefroren wurde, um rationeller geschnitten werden zu können, nach dem Auftauen als "aufgetaut" gekennzeichnet werden müsse. Dies sei erforderlich, um die gebotene Transparenz zu schaffen, weil die Unterlassung dieser Angabe geeignet wäre, beim Verbraucher einen Irrtum herbeizuführen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2009
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Stuttgart_4-K-427708_Aufgetauter-Raeucherlachs-muss-als-solcher-gekennzeichnet-werden.news8190.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8190 Dokument-Nr. 8190

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.