wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 01.03.2017
11 A 302/15 -

Alzheimer-Patient kann Anspruch auf Beihilfen für Unterbringung in alternativer Wohn-Pflege-Gemeinschaft haben

Unterbringungs­kosten können unter Umständen von Beihilfe­verpflichtung der Versicherung gedeckt sein

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Unterbringung eines Alzheimer-Patienten in einer zum Pflegeheim alternativen Wohn-Pflege-Gemeinschaft unter Umständen von der Beihilfe­verpflichtung der Versicherung gedeckt sein kann.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein an Morbus Alzheimer erkrankter Patient gegen seinen Arbeitgeber - einen öffentlich-rechtlichen Träger - auf Zahlung von Beihilfen für den Aufenthalt in einer Demenzwohngruppe.

Sachverhalt

Der Patient war leitender Angestellter und musste zunächst krankheitsbedingt mit Verdacht auf Burnout von der Arbeit freigestellt werden. Einige Jahre später wurde festgestellt, dass er an Alzheimer leidet, woraufhin er vorzeitig mit Pflegestufe I pensioniert wurde. Statt in ein stationäres Pflegeheim zu ziehen, entschied er sich, für eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft, da hier zwar die Kosten nicht geringer, dafür aber die Lebensqualität erheblich höher wäre. Die Einrichtung sei nicht auf Demenzkranke spezialisiert, die Versorgung dort sei aber vergleichbar mit einem vollstationären Demenzpflegeheim. Um trotzdem die Kosten der Unterbringung von der Pflegeversicherung abgedeckt zu bekommen, beantragte er eine Einzelfallentscheidung. Diese fiel zunächst negativ aus.

Patient wäre bei Versagung der Versicherungsleistung mit kaum zu bewältigenden finanziellen Kosten belastet

Das Verwaltungsgericht Schleswig verneinte ebenfalls einen direkt aus dem Gesetz folgenden Anspruch auf Beihilfe, da hiervon nur die stationäre Versorgung einer Pflegeeinrichtung abgedeckt sei. Der Patient habe jedoch einen Anspruch auf einen neuen Bescheid der Versicherung. Hierfür muss ein besonderer Ausnahmefall vorliegen. Dieser sei vorliegend anzunehmen, da der Patient bei einer Versagung der Versicherungsleistung mit finanziellen Kosten belastet wäre, die er nicht zumutbar bewältigen könne. Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht des staatlichen Dienstherrn wäre dabei nicht gewährleistet. Ausschlaggebend sei auch die Aussage des Arztes des Patienten gewesen, wonach sich dessen psychische und körperliche Situation deutlich verbessert habe, die Versorgungssituation der Gemeinschaft hervorragend sei und die Verlegung in ein stationäres Pflegeheim daher nicht sinnvoll wäre. Diese Umstände habe die Versicherung nicht ausreichend in ihre Erwägungen einbezogen, weshalb ein neuer Bescheid ergehen müsse.

Die Versagung der Übernahme der Kosten für die Wohn-Pflege-Gemeinschaft durch die Versicherung wird mit diesem Urteil aufgehoben. Sie muss unter Berücksichtigung der Argumentation des Gerichts, wie etwa der Aussage des Arztes, neu über die Übernahme der Kosten entscheiden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Schleswig_11-A-30215_Alzheimer-Patient-kann-Anspruch-auf-Beihilfen-fuer-Unterbringung-in-alternativer-Wohn-Pflege-Gemeinschaft-haben.news24333.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24333 Dokument-Nr. 24333

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.