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Muss ein Prüfling wegen einer schweren Erkrankung (hier Lungenembolie) von einer Prüfung zurücktreten, muss den Rücktritt unverzüglich gegenüber dem Prüfungsamt geltend machen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin nahm als Studierende im Studiengang Medizin am 15. und 16. März 2016 in dem für sie letzten Prüfungsversuch an dem schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen
Das
Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage auf Genehmigung des Prüfungsrücktritts ab. Die Klägerin habe keinen wichtigen Grund für einen
Die Klägerin habe sich selbst angesichts der Dauer und der Intensität der körperlichen Einschränkungen vor der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
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Dokument-Nr. 25247
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