wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 06.04.2023
5 K 1460/22 -

Besitz von Heroin rechtfertigt nicht zwingend Anordnung einer medizinischen Untersuchung

Handeltreiben mit Heroin spricht nicht unbedingt für Drogenkonsum

Treibt ein Fahr­erlaubnis­inhaber mit Heroin Handel, so rechtfertigt dies dann nicht die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fahr­erlaubnis­inhaber auch die Drogen konsumiert. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 wurde ein in Bremen wohnhafter Mann wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahr 2021 beantragte er die Umschreibung seiner türkischen Fahrerlaubnis in eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Behörde meinte, dass aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung davon auszugehen sei, dass der Mann selber Drogen nehme und verlangte daher die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens. Da der Mann dem nicht nachkam, lehnte die Behörde die Erteilung der Fahrerlaubnis ab. Dagegen richtete sich die Klage des Mannes.

Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheids

Das Verwaltungsgericht Bremen entschied zu Gunsten des Klägers. Der Ablehnungsbescheid sei rechtswidrig. Daher habe der Kläger einen Anspruch auf Neubescheidung seines Antrags. Die Beklagte habe nicht die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlangen dürfen.

Unzulässige Anforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens

Die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens sei ausnahmsweise dann nicht ermessensgerecht, so das Verwaltungsgericht, wenn besondere Umstände einen Betäubungsmittelkonsum des Fahrerlaubnisbewerbers ausschließen, etwa weil sie dafür sprechen, dass er mit Betäubungsmitteln ausschließlich Handel getrieben hat. So lag der Fall hier. Aus dem Strafurteil ergeben sich keine Hinweise, dass das Heroin für den Eigenkonsum des Klägers bestimmt war oder der Kläger Drogen konsumiert. Danach spreche im vorliegenden Ausnahmefall nicht bereits der bloße Besitz von Heroin für einen eigenen Drogenkonsum des Klägers. Damit habe sich die Beklagte nicht auseinandergesetzt und insoweit ihr Ermessen nicht hinreichend ausgeübt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Bremen_5-K-146022_Besitz-von-Heroin-rechtfertigt-nicht-zwingend-Anordnung-einer-medizinischen-Untersuchung.news32955.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32955 Dokument-Nr. 32955

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.