wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.06.2003
4 U 70/02 -

OLG Schleswig: Krankenhaus haftet nicht immer für Herausfallen aus dem Bett

Herausfallen aus dem Bett stellt Teil des allgemeinen Lebensrisikos dar

Fällt ein älterer Menschen nachts im Krankenhaus aus dem Bett und verletzt sich dabei, haftet der Krankenhausträger nur dann, wenn das Pflegepersonal seine Aufsichtspflichten verletzt hat. Ältere Menschen können aber dem Krankenhaus nach einem Sturz aus dem Bett nicht den Vorwurf machen, dass sie nicht speziell im Bett fixiert oder entsprechend medikamentös behandelt wurden, um nicht aus dem Bett zu fallen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig.

In dem zugrunde liegenden Fall war ein 82-jähriger Patient mit starken Rückenschmerzen in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Der zu 70 Prozent schwerbehinderte Mann behauptete, nach der Einlieferung in das Krankenhaus nachts aus dem Bett gefallen zu sein. Dadurch sei sein zuvor sanierter Zahnapparat beschädigt worden, ferner habe er mehrere Rippenfrakturen sowie eine Gehirnerschütterung erlitten.

Verschulden des Krankenhauses nicht zu erkennen – Nachtschwester kontrollierte Zimmer regelmäßig

Bei der gerichtlichen Beweisaufnahme stellte sich jedoch heraus, dass die Nachtschwester insgesamt drei Mal das Zimmer des Patienten aufgesucht hatte und diesen dabei jeweils friedlich im Bett schlafend angetroffen hatte. Selbst bei einem vierten Kontrollgang gegen 5.30 Uhr lag der Patient im Bett. Deshalb vermochten die Schleswiger Richter kein Verschulden des Krankenhauses zu erkennen und wiesen die Schadensersatzklage des älteren Bürgers ab.

Allgemeines Lebensrisiko

Dass jemand nachts aus dem Bett fällt, kann grundsätzlich auch allgemeines Lebensrisiko sein, das von einem Krankenhausträger mit dem angestellten Personal nicht voll beherrschbar ist, so die Begründung des Gerichts.

Präventive Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ohne Einwilligung nicht zulässig

Eine körperliche Fixierung durch ein Bettgitter oder eine präventive Anordnung von Medikamenten als Sicherungsmaßnahme darf nicht ohne Einwilligung des Patienten geschehen. Da eine körperliche Bewegungs- und Entschließungsfreiheit verfassungsrechtlich geschützt ist, sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen nur dann zulässig, wenn sie zum Wohl des Patienten erforderlich sind und nicht durch andere pflegerische Maßnahmen verhindert werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2010
Quelle: ra-online, OLG Schleswig

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Schleswig-Holsteinisches-Oberlandesgericht_4-U-7002_OLG-Schleswig-Krankenhaus-haftet-nicht-immer-fuer-Herausfallen-aus-dem-Bett~N9060

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9060 Dokument-Nr. 9060

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.