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Unterzieht sich ein Versicherungsnehmer einer Hyperthermie-Behandlung zur Bekämpfung gegen Nierenkrebs, so braucht die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernehmen. Denn eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall litt ein Mann an einem metastasierten Nierenzellkarzinom. Er unterzog sich deswegen einer
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil und verneinte ebenfalls eine
Medizinisch notwendig sei aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16675
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