wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.12.2015
S 12 AS 5038/15 -

Grundsicherungs­träger muss Kosten für Anschaffung einer Lesebrille nicht erstatten

Bedarfe aus dem Bereich der Krankenbehandlung sind in erster Linie durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Grundsicherungs­träger die Kosten für die Lesebrille eines Leistungs­berechtigten nicht erstatten muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte die Übernahme der Kosten für eine Lesebrille durch den Grundsicherungsträger.

SG verneint Anspruch auf Kostenerstattung durch den Grundsicherungsträger

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab, da es an einer Anspruchsgrundlage fehle. Weil es sich bei den Kosten nicht um einen laufenden Mehrbedarf handele, sei insbesondere eine Kostenübernahme im Wege des § 21 Abs. 6 SGB II ausgeschlossen. Bedarfe, die sich auf Krankenbehandlung i. S. von § 27 SGB V richteten, seien in erster Linie durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Deshalb betreffe der Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung einer Lesebrille allein das Verhältnis zur Krankenkasse und nicht dasjenige zu den Leistungsträgern nach dem SGB II.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-12-AS-503815_Grundsicherungstraeger-muss-Kosten-fuer-Anschaffung-einer-Lesebrille-nicht-erstatten.news23066.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23066 Dokument-Nr. 23066

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.