wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.10.2009
S 31 AS 174/09 ER -

Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Beiträge für private Krankenversicherung

Jobcenter müssen auch Privatkasse voll zahlen

Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger haben ein Anrecht auf Erstattung der vollen Beiträge. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen per Eilbeschluss entschieden.

Die Entscheidung betrifft Arbeitslose, die privat versichert waren und seit 2009 zum Basistarif versichert werden müssen. Weil das Jobcenter bisher nicht die vollen Beiträge von Privatkassen erstattet hat, mussten Arbeitslose draufzahlen.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine privat versicherte Frau mit drei Kinder geklagt. Die Behörde hatte ihr zwar Hartz-IV-Leistungen bewilligt, jedoch nicht die Krankenkassenbeiträge für die private Krankenversicherung übernommen. Hierauf habe die Frau keinen Anspruch.

Systemwidrige Belastung

Das wertete das Gericht als "systemwidrige Belastung", die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletze. Schließlich können viele Betroffene nicht zurück in die gesetzliche Kasse. Das Gericht verpflichtet das Jobcenter die vollen Beiträge für eine Mutter und ihre drei Kinder zu übernehmen.

Sie hatte ihren Versicherungsschutz zwischenzeitlich sogar verloren, weil sie die monatlich zusätzlich fälligen 306 Euro nicht gezahlt hatte. Die Voraussetzungen, in eine gesetzliche Familienversicherung zu wechseln, erfüllt sie nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2009
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Gelsenkirchen_S-31-AS-17409-ER_Hartz-IV-Empfaenger-haben-Anspruch-auf-Beitraege-fuer-private-Krankenversicherung.news8577.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8577 Dokument-Nr. 8577

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.