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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2017
S 5 P 281/13 -

Dauerhaft im Ausland lebender Rentner hat keinen Feststellungs­anspruch für Sachleistungen aus der privaten Pflegeversicherung

Sachleistungen sind grundsätzlich nur vom Sozial­versicherungs­träger am jeweiligen Wohn­ort zu gewähren

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein dauerhaft in Spanien lebender Rentner keinen Anspruch auf Feststellung eines Sach­leistungs­anspruchs aus der privaten Pflegeversicherung hat.

Der 73-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte von der beklagten privaten Pflegeversicherung die Feststellung, dass er im Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit einen Sachleistungsanspruch (z. B. Erstattung von Rechnungen eines Pflegedienstes, Hilfsmittelrechnungen oder Pflegeheimrechnungen) gegen die Beklagte hat, da dieser einen etwa doppelt so hohen Wert im Vergleich zu einem Pflegegeldanspruch habe. Die Beklagte hatte dem Kläger für den Fall anerkannter Pflegebedürftigkeit lediglich die Zahlung von Pflegegeld avisiert.

Anspruch auf Pflegesachleistungen ist nicht exportfähig

Das Sozialgericht Düsseldorf begründet die Abweisung der Klage damit, dass das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren sei, ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bzw. auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Eine Ausnahme gelte lediglich für Ruhestandsbeamte und ihnen Gleichgestellte. Der Kläger sei jedoch weder Ruhestandsbeamter noch ihnen gleichgestellt.

Anspruchsausschluss widerspricht nicht Gleichbehandlungsgrundsatz

Dieses Ergebnis widerspreche insbesondere nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Versicherungssystem für Beamte und das für sonstige privat oder gesetzlich pflegepflichtversicherte Personen erhebliche Unterschiede aufweise. Sachlicher Grund für die Begrenzung auf Pflegegeld seien die auf das Inland beschränkten Kontrollmöglichkeiten der Leistungsvoraussetzungen sowie der Qualitätskontrolle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2018
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

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Dokument-Nr.: 25646 Dokument-Nr. 25646

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