wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2023
5 A 3180/21 -

Zulässiger Abschleppvorgang wegen Verstoßes gegen Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein

Zusatzzeichen kann sich auch auf Zusatzzeichen beziehen

Regelt ein Verkehrszeichen eine Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzuge mit einem Parkschein, so dürfen kraftstoff­betriebene Fahrzeuge abgeschleppt werden. Ein Zusatzzeichen bezieht sich stets auf das direkt darüber liegende Verkehrszeichen, was ebenfalls ein Zusatzzeichen sein kann. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 2019 wurde ein kraftstoffbetriebenes Fahrzeug abgeschleppt, weil es verbotswidrig geparkt war. An der Stelle regelte ein Verkehrszeichen zwar eine Parkerlaubnis jedoch wurde dies mit einem Zusatzzeichen eingeschränkt für Elektrofahrzeuge. Ein weiteres unter dem ersten Zusatzzeichen befindliches Zusatzzeichen regelte, dass ein Parkschein erforderlich ist. Der Fahrzeughalter meinte nun, dass das zweite Zusatzzeichen neben dem ersten Zusatzzeichen eine alternative Parkerlaubnis regelte. Er erhob daher gegen den Kostenbescheid Klage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich der Antrag auf Zulassung der Berufung des Klägers.

Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids für Abschleppmaßnahme

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ließ die Berufung daher nicht zu. Der Kostenbescheid sei rechtmäßig, da die Abschleppmaßnahme rechtmäßig sei. Der Kläger habe gegen die Parkerlaubnis nur für Elektrofahrzeuge mit Parkschein verstoßen. Diese Parkregelung sei für jedermann erkennbar. Es sei höchstrichterlich entschieden, dass sich ein Zusatzzeichen jeweils auf das unmittelbar über ihm befindliche Verkehrszeichen, das seinerseits ein Zusatzzeichen sein kann, bezieht.

Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme

Die Abschleppmaßnahme sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch verhältnismäßig. Es habe eine Verkehrsbehinderung vorgelegen, da der Parkplatz und somit die Ladestation für gesetzlich privilegierte Elektrofahrzeuge für die Dauer des Parkvorgangs des Klägers nicht zur Verfügung gestanden hat. Es komme dabei nicht darauf an, ob konkret in diesem Zeitraum ein Bedarf bestanden hat oder weitere Parkplätze mit Ladestationen frei waren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 18.11.2021
    [Aktenzeichen: 16 K 2939/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_5-A-318021_Zulaessiger-Abschleppvorgang-wegen-Verstosses-gegen-Parkerlaubnis-nur-fuer-Elektrofahrzeuge-mit-Parkschein.news32971.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32971 Dokument-Nr. 32971

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.