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Wird bei einem Autofahrer eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut nachgewiesen, muss ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Denn ein solcher THC-Wert begründet eine mangelnde Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen, da er gelegentlich
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach genüge ein THC-Wert ab 1,0 ng/ml im Blutserum zur Annahme einer mangelnden Trennung von Cannabiskonsum und Führen eines Fahrzeugs. Die
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und wies die Berufung des Autofahrers zurück. Denn seiner Auffassung nach sei der Autofahrer nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV geeignet gewesen. Der
Das Oberverwaltungsgericht führte weiter aus, dass der regelmäßige Konsum von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16847
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