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Weigern sich die Eltern beharrlich ihre schulpflichtigen Kinder in die Schule zu schicken, rechtfertigt dies die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge. Denn durch die Missachtung der Schulpflicht wird das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Eltern mehrerer schulpflichtiger Kinder diese in die Schule zu schicken. Das Amtsgericht Waldbröl hatte daraufhin im März 2013 den Eltern das
Das Oberlandesgericht Köln hielt die Entziehung von Teilen der elterlichen Sorge für gerechtfertigt. Es sei nicht zu beanstanden, die
Im Laufe des Beschwerdeverfahrens gaben die Eltern ihre Abneigung gegen einen
Soweit die Eltern in Erwägung zogen auszuwandern, um sich und ihre Kinder der in Deutschland geltenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20570
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