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Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat den 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen Abdelkarim E. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, davon in einem Fall zudem in Tateinheit mit einem Kriegsverbrechen gegen Personen schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der in Frankfurt am Main geborene Angeklagte wuchs mit drei Brüdern bei seinen Eltern auf und erlernte seinen Angaben zufolge den Beruf des Bürokaufmanns. Er ist ledig, aber mit der gesondert verfolgten Angelique Shira H. liiert, mit der eine vier Jahre alte Tochter hat. Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der zuletzt von Sozialleistungen lebte, ist Moslem. Spätestens seit Dezember 2012 radikalisierte er sich bis er eine "salafistisch-islamistische" Sicht seiner Religion hatte, der zufolge es seine religiöse Pflicht als gläubiger Moslem sei, in den bewaffneten "Heiligen Krieg" ("Jihad") zu ziehen, um gegen die "Ungläubigen" zu kämpfen.
Der Angeklagte reiste am 15. September 2013 über die
Soweit dem Angeklagten weiter vorgeworfen worden war, am 9. Februar 2014 am Flughafen von Gaziantep/Türkei der gesondert verfolgten H. eine Sprengstoffvorrichtung übergeben zu haben, hat das Oberlandesgericht das Verfahren auf die vorgenannten Straftaten des Angeklagten beschränkt, weil die Aufklärung dieses Tatkomplexes Ermittlungen in der
Der Angeklagte wurde am 10. Februar 2014 in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
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Dokument-Nr. 23423
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