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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2019
13 UF 11/17 -

Bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils steht Voll­jährigen­adoption mit Wirkung als Minder­jährigen­adoption nicht entgegen

Bloß denkbare Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit unerheblich

Die bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils aufgrund von denkbarer Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit steht einer Voll­jährigen­adoption mit Wirkung einer Minder­jährigen­adoption nicht entgegen. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2007 trennten sich die Eltern einer gemeinsamen, zudem Zeitpunkt 10-jährigen Tochter. In der Folgezeit kam es zu einer emotionalen Distanzierung der Tochter zu ihrer Mutter. Im Jahr 2011 zog die Tochter schließlich in den Haushalt des Vaters, der inzwischen mit seiner neuen Ehefrau und ihren zwei Söhnen zusammenlebte. Die Tochter kannte die neue Frau ihres Vaters bereits seit 2006. Mit der Zeit entwickelte sich ein familiäres Näheverhältnis, so dass im Jahr 2016 die Frau des Kindesvaters die inzwischen volljährige Tochter ihres Ehemanns adoptieren wollte. Dies mit Wirkung als Minderjährigenadoption. Die leibliche Mutter war damit nicht einverstanden und verwies darauf, dass durch die Adoption mit Wirkung als Minderjährigenadoption keine Unterhaltsansprüche zu ihrer Tochter im Fall einer Bedürftigkeit bestünden. Das Amtsgericht Nauen lehnte den Antrag auf Adoption ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Annehmenden und Anzunehmenden.

Zulässigkeit der Volljährigenadoption trotz möglicher Bedürftigkeit

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Annehmenden und Anzunehmenden. Die Volljährigenadoption mit Wirkung als Minderjährigenadoption sei zulässig. Der Ausspruch der Adoption dürfe nicht allein aufgrund der nur potentiellen, gegenwärtig in keiner Weise konkretisierten Gefahr eines Bedürftigwerdens eines Elternteils aufgrund denkbarer Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit versagt werden. Eine konkrete Gefahr eines Bedürftigwerdens der leiblichen Mutter der Anzunehmenden liege nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Nauen, Beschluss vom 06.12.2016
    [Aktenzeichen: 23 F 110/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2019, 1718Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 1718
  • FuR 2020, 316Zeitschrift: Familie und Recht (FuR), Jahrgang: 2020, Seite: 316
  • NJW 2019, 1533Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 1533

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