wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2005
L 14 RA 14/04 -

BfA bekommt 429.000 € unterschlagene Rentenzahlung zurück

Im Fall eines 1977 verstorbenen Rentners, für den seine Schwiegertochter bis 1997 auf dessen Konto rund 429.000 Euro Rente überwiesen bekommen hatte, hat die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Recht bekommen. Die Schwiegertochter muss den gesamten Betrag zurückzahlen.

Die Zwangshypothek auf dem Grundstück, mit der die BfA den Rückzahlungsanspruch unmittelbar nach Bekanntwerden der Unterschlagung gesichert hatte, bleibt bestehen. Zuvor hatte die BfA dem Verstorbenen noch zu dessen 100., 101. und 102. Geburtstag Glückwunschschreiben übermittelt. Erst ein Anruf eines Postmitarbeiters aus Köln hatte den wahren Sachverhalt ans Licht gebracht.

Vor dem Amtsgericht Remscheid war die Schwiegertochter zwar vom Vorwruf des Betruges freigesprochen worden. Dies - so die Richterinnen und Richter des 14. Senats am Landessozialgericht NRW in Essen - war im Ergebnis für die Berechtigung der Rückzahlungsforderung der BfA ohne Bedeutung. Ebenso wenig spielte es eine Rolle, dass die Schwiegertochter behauptete, das Geld in gutem Glauben in Empfang genommen zu haben. Rechtlich entscheidend war nur, dass die Beklagte der Schwiegertochter eine wirksame Verwaltungsentscheidung über die Rückforderung des Geldes zugestellt hatte.

Die Entscheidung der BfA war auch weder nichtig noch nachträglich aufhebbar. Denn Sinn der gesetzlichen Regelungen zur Änderung oder Aufhebung von Verwaltungsakten ist es, nur die Leistungsansprüche zu verwirklichen, die der wirklichen Rechtslage auch entsprechen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Nordrhein-Westfalen_L-14-RA-1404_BfA-bekommt-429000-EUR-unterschlagene-Rentenzahlung-zurueck.news1454.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1454 Dokument-Nr. 1454

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.