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Ein Vermieter darf älteren Hausbewohnern nicht verbieten, Rollatoren (Gehhilfen) im Hausflur abzustellen. Allerdings müssen die Geräte platzsparend zusammengeklappt an einem geeigneten Ort abgestellt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor.
Lesetipp - refrago:
Im Fall ging es um eine ältere, gehbehinderte Dame, die in der 1. Etage eines Miethauses wohnte. Um sich außerhalb der Wohnung sicher bewegen zu können, benötigte sie eine Gehilfe ("Rollator"). Die Frau stellte den Rollator unten im
Dieser Argumentation wollte das Landgericht Hannover nicht folgen. Zwar verbiete die Hausordnung das Abstellen von Fahrrädern und anderer Gegenstände im
In einem Mehrfamilienhaus muss für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2007
Quelle: ra-online, Landgericht Hannover (vt/pm/pt)
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Dokument-Nr. 3784
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