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Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, wird eine Versorgungsehe gesetzlich vermutet. Kann dies nicht widerlegt werden, besteht kein Anspruch auf Witwenrente. Dies entschied das Hessische Landessozialgerichts.
Lesetipp - refrago:
Der jetzt 48-jährige Mann aus Marburg lernte seine Ehefrau im März 1998 kennen. Ende 1998 zog er zu ihr und ihrem Sohn. Im Februar 2000 wurden bei der Frau Hautkrebs festgestellt, ein bösartiger Tumor am Kopf entfernt und im Juni 2002 Metastasen diagnostiziert. Bereits einen Monat danach fand die
Den vom Kläger gestellten Antrag auf Hinterbliebenenrente lehnte die Rentenversicherung. Die gesetzliche Vermutung einer
Die Richter beider Instanzen gaben der Versicherung Recht. Mit der gesetzlichen Vermutung einer
Für eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2009
Quelle: ra-online, Hessisches LSG
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Dokument-Nr. 8678
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