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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der verfahrensrechtlichen Frage Stellung genommen, ob die Familienkasse gehindert ist, Kindergeld für einen Zeitraum festzusetzen, für den die Gewährung von Kindergeld bereits mit einem ergangenen Ablehnungsbescheid versagt worden ist.
Im hier zugrunde liegenden Streitfall hatte die
Die Klägerin gab an, dass sich die Tochter noch bis Sommer 2010 in Schulausbildung befinde, worauf die
Das empfand die Klägerin als ungerecht, weil mittlerweile klar war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von
Die Klage, mit der die Klägerin vorgetragen hatte, sie hätte die verlangten Schulbescheinigungen sogar mehrfach an die
Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus,
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2012
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
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Dokument-Nr. 13695
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