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Die Steuervergünstigungen, die Gesellschaften multinationaler Konzerne in Belgien gewährt wurden, stellen eine rechtswidrige Beihilferegelung dar, stellt das Gericht der Europäischen Union (EuG) fest.
Belgien wendet seit 2005 eine Steuerregelung an, nach der belgische Unternehmen, die multinationalen Konzernen angehören, wenn sie in
Das EuG hatte sich deshalb ein weiteres Mal mit dieser Rechtssache zu befassen. Mit seinem Urteil4 hat es entschieden, dass die Kommission 2016 zu Recht angenommen habe, dass die belgische Steuerregelung für Gewinnüberschüsse gegen die Beihilfevorschriften der Europäischen Union verstoße. Das Gericht weist das Vorbringen Belgiens gegen den Beschluss der Kommission in vollem Umfang zurück, insbesondere auch, soweit es die Finanzierung der betreffenden Regelung aus staatlichen Mitteln und die behauptete Nichtberücksichtigung der in
Das Gericht stellt weiter fest, dass die Kommission zu Recht angenommen habe, dass die Regelung insoweit selektiv sei, als mit ihr Wirtschaftsteilnehmer, die sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in einer vergleichbaren Situation befänden, unterschiedlich behandelt würden. Gesellschaften, die einem multinationalen Konzern angehörten und in den Genuss der Befreiung der Gewinnüberschüsse von der Steuer gekommen seien, seien anders behandelt worden als andere in
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2023
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33297
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