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Das Rauchverbot nach dem Gesundheitsschutzgesetz umfasst auch Bewirtungsflächen im Durchgangsbereich eines allseits umschlossenen und vollständig überdachten Einkaufszentrums. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat - wie zuvor schon das Verwaltungsgericht - entschieden, dass diese Auflage vorerst beachtet werden muss. Nach Auffassung des Gerichtshofs handelt es sich bei der Bewirtungsfläche um einen „Innenraum“ im Sinne des Gesundheitsschutzgesetzes mit der Folge, dass auch dort das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 12631
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