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Der Betreiber eines Klinikbewertungsportals haftet für Bewertungen seiner Nutzer als Störer, wenn er eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung einer Bewertung auf Vollständigkeit und Richtigkeit vornimmt. Einem Betroffenen kann in diesem Fall wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen ein Unterlassungsanspruch zustehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 stellte der Patient einer
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. gaben der Unterlassungsklage statt. Bei der
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Beklagten zurück. Der Klägerin stehe der
Der Beklagte habe nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als unmittelbarer Störer auf Unterlassung gehaftet, da er sich die
Zwar könne eine Haftung entfallen, so der Bundesgerichthof, wenn einem nicht eingeweihten Durchschnittsnutzer des Portals die aktive Rolle des Portalbetreibers im Umgang mit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24701
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