wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2021
V ZR 30/20 -

BGH: Bei Vertrag zur Übertragung einer Immobilie mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist dauerhaftes, gegenseitiges Vertrauen Geschäftsgrundlage

Mögliche Rückübertragung des Eigentums bei heilloser Zerrüttung der Geschwister­beziehung

Schließen Geschwister einen Vertrag zur Übertragung der Immobilie mit Pflegevereinbarung ab, so ist das dauerhafte, gegenseitige Vertrauen im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags. Ist die Geschwister­beziehung heillos zerrüttet, führt dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, was wiederum die Rückübertragung des Eigentums nach sich ziehen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 einen schweren Herzinfarkt erlitten hatte, übertrug er die Immobilie auf seine Schwester. Als Gegenleistung erhielt er ein Wohnrecht an bestimmten Räumen im Wohnhaus. Zudem sollte die Schwester ihn lebenslang pflegen und betreuen. Nachfolgend kam es zu Streitigkeiten zwischen den Geschwistern, die im Jahr 2014 dazu führten, dass der ehemalige Grundstückseigentümer es für unzumutbar hielt, weiterhin von seiner Schwester gepflegt zu werden. Er klagte daher auf Rückübertragung der Immobilie. Sowohl das Landgericht Hagen als auch das Oberlandesgericht Hamm wiesen die Klage ab. Dagegen richtete sich die Revision des Klägers.

Mögliche Rückübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags sei. Ist das Verhältnis zwischen den Geschwistern heillos zerrüttet, führe dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes geregelt. Ist die Geschäftsgrundlage weggefallen, könne der Übertragende die Rechte aus § 313 BGB geltend machen.

Vor Rückübertragung ist Möglichkeit der Vertragsanpassung zu prüfen

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sei vor einer Rückübertragung der Immobilie zu prüfen, ob die Sachlage nicht durch eine Vertragsanpassung geklärt werden könne. Dies könne zum Beispiel durch eine Geldzahlung der Beklagten in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung oder eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines nachträglichen Kaufpreises bedeuten würde. Erst wenn eine Vertragsanpassung in Form einer Geldzahlung nicht möglich oder zumutbar ist, bestehe ein Anspruch auf Rückübertragung der Immobilie.

Kein Anspruch auf Vertragsanpassung oder Rückübertragung bei alleinigem Verschulden der Zerrüttung

Ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder Rückübertragung der Immobilie bestehe nicht, so der Bundesgerichtshof, wenn der Kläger die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses allein zu verschulden hat. Es sei daher unerheblich, welche Partei welchen Anteil an dem Zerwürfnis trage. Es genüge somit nicht, dass der Kläger überhaupt zu dem Zerwürfnis beigetragen hat oder er in stärkerem Maße dafür verantwortlich ist. Denn typischerweise tragen beide Vertragsparteien mit ihrem Verhalten zu der Zerrüttung bei. Zudem könne ein eindeutiger Schwerpunkt der Verursachung auch durch eine Beweisaufnahme regelmäßig nicht bestimmt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Hagen, Urteil vom 18.07.2017
    [Aktenzeichen: 4 O 314/14]
  • Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.01.2019
    [Aktenzeichen: I-22 U 97/17]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2021, 1382Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2021, Seite: 1382
  • WuM 2021, 607Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2021, Seite: 607

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-3020_BGH-Bei-Vertrag-zur-Uebertragung-einer-Immobilie-mit-Pflegevereinbarung-unter-Geschwistern-ist-dauerhaftesgegenseitiges-Vertrauen-Geschaeftsgrundlage.news31084.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31084 Dokument-Nr. 31084

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.