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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.09.2016
I ZR 160/15 -

Reiseanbieter opodo.de darf Verbraucher Entscheidung über Abschluss einer Reiseversicherung nicht durch Voreinstellungen erschweren

Verbraucher müssen über Reiseversicherung frei entscheiden können

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die in London ansässige Betreiberin des Reiseportals opodo.de Verbrauchern bei einer Reisebuchung die freie Entscheidung gegen eine Reiseversicherung nicht durch bestimmte Voreinstellungen erschweren und Zusatzkosten nicht verschleiern darf. Der Bundesgerichtshof sah in der Voreinstellung von opodo.de einen Verstoß gegen die europäische Luft­verkehrs­dienste­verordnung.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei der Buchung einer Reise auf dem Portal erschien zunächst ein Fenster mit der Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen oder nicht. Nach Anklicken der Auswahl "Ich verzichte ausdrücklich auf den angebotenen Versicherungsschutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst" erschien ein Fenster mit dem Titel "Sie haben entschieden, ohne Versicherungsschutz zu verreisen." Darin war ein grafisch und farblich hervorgehobenes Klick-Feld vorgesehen "Weiter - ich möchte abgesichert sein". Dieses Feld war größer und fiel erheblich mehr ins Auge als der danebenstehende, nur unterstrichene Satz "Weiter ohne Versicherung".

Laut Bundesgerichtshof erfülle die Gestaltung des Buchungsvorgangs nicht die Voraussetzungen einer klaren, transparenten und eindeutigen Mitteilung über Zusatzkosten.

Servicegebühr bei Zahlung ohne American-Express-Karte unzulässig

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Der Bundesgerichtshof monierten außerdem den Einsatz einer Servicepauschale, die bei der Auswahl bestimmter Zahlungsmittel fällig wurde. Nur Verbraucher, die ihre Reise per American-Express-Karte bezahlen wollten, mussten die Servicepauschale nicht entrichten. Wählte der Verbraucher ein bestimmtes Reiseziel aus, zeigte die Trefferliste automatisch nur Preise, die galten, wenn mit der American-Express-Karte bezahlt wurde. Dies sah der Bundesgerichtshof als Verstoß gegen die Pflicht zur Endpreisangabe an. Kunden, die nicht die American-Express-Karte nutzten, konnten demnach die Preise nicht vergleichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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Dokument-Nr.: 23744 Dokument-Nr. 23744

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