wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.06.2013
216 C 7/13 -

Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage von Anfang Oktober bis Anfang Dezember

Heizungsausfall während Heizperiode stellt erheblichen Mangel dar

Kommt es von Anfang Oktober bis Anfang Dezember zu einem Heizungsausfall, so liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel rechtfertigt eine Mietminderung von 70 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es während des Austauschs der Ölzentralheizung durch eine Gasetagenheizung bei einer Wohnungsmieterin zu einem vollständigen Heizungsausfall von Anfang Oktober bis Anfang Dezember 2011. Sie machte daher eine Mietminderung geltend. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.

Recht auf Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein Recht zur Mietminderung wegen des Ausfalls der Heizung und der damit einhergehenden unzureichenden Beheizung der Wohnung zugestanden. Das Gericht hielt eine Mietminderung von 70 % der Warmmiete für angemessen.

Fehlen einer Heizung begründet erheblichen Mangel

Nach Einschätzung des Amtsgerichts führe das Fehlen einer Heizung in der Heizperiode bereits nach wenigen Tagen zu einem merklichen Temperaturabfall und Auskühlen der Wohnung. Daher stelle die mangelnde Beheizbarkeit der Wohnung einen erheblichen Mangel dar.

Berufung des Vermieters erfolglos

Die Berufung des Vermieters gegen das Urteil des Amtsgerichts blieb erfolglos.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/WuM 2014, 91/rb)

Nachinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss
    [Aktenzeichen: 18 S 228/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2014, 91Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2014, Seite: 91

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Charlottenburg_216-C-713_Mietminderung-von-70-Prozent-bei-Ausfall-der-Heizungsanlage-von-Anfang-Oktober-bis-Anfang-Dezember.news17885.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17885 Dokument-Nr. 17885

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.