wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 16.09.2021
8 C 85/21 -

Umlage der Kosten für Wachschutz als sonstige Betriebskosten wegen Aktivität der linksradikalen Szene

Umlage muss mietvertraglich vereinbart sein

Die Kosten für einen Wachschutz können als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Wohnung in einem Hotspot der linksradikalen Szene liegt. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 2021 unter anderem Streit über die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Wachdienst. Die Wohnung lag im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin. Aus diesem Grund sah es die Vermieterin als notwendig an, einen Wachdienst zu beauftragen. Die Umlage der Kosten war im Mietvertrag vereinbart. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Umlagefähigkeit der Kosten für den Wachdienst

Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied, dass die Kosten für den Wachdienst als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es sei gerichtsbekannt, dass Personen aus der linkradikalen Szene vor Angriffen auf Personen und schwerwiegenden Anschlägen auf das Eigentum der von ihnen als Gegner empfundenen Kapitalisten und Gentrifizierer nicht zurückschrecken. Daher haben sowohl die Vermieterin als auch die Mieter ein Interesse daran, dass derartige Übergriffe der linksradikalen Szene verhindert bzw. eingegrenzt werden.

Hälftige Aufteilung der Kosten für Wachdienst

Aus Sicht des Amtsgerichts sei es sachgerecht, die Kosten für den Wachdienst hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2021
Quelle: Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2021, 1270/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1270Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1270

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Berlin-Kreuzberg_8-C-8521_Umlage-der-Kosten-fuer-Wachschutz-als-sonstige-Betriebskosten-wegen-Aktivitaet-der-linksradikalen-Szene.news31079.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31079 Dokument-Nr. 31079

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.