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Das Rauchen auf dem Freideck eines Kreuzfahrtschiffes rechtfertigt nur dann eine Reisepreisminderung, wenn der Reiseveranstalter ausdrücklich Nichtraucherzonen auf dem Freideck zugesichert hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Reisender darüber, dass in sämtlichen Bereichen auf dem
Das Amtsgericht Rostock entschied gegen den Reisenden. Ihm habe aufgrund des Rauchens in allen Bereichen des Freidecks kein Anspruch auf
Zwar habe aus der Formulierung des Reisekatalogs der Schluss gezogen werden können, so das Amtsgericht, dass es auf dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2014
Quelle: Amtsgericht Rostock, ra-online (zt/RRa 2014, 186/rb)
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Dokument-Nr. 18864
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