wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2020
481 C 17917/19 WEG -

Unzulässige Verlegung des Stellplatzes für Mülltonnen vor Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers

Benachteiligung aufgrund zu befürchtender Geruchsbelästigung in den Sommermonaten

Die Verlegung des Stellplatzes für die Mülltonnen vor dem Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers ist unzulässig, wenn in den Sommermonaten mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darin liegt eine Benachteiligung des Wohnungseigentümers. Dies hat Amtsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2019 wurde mehrheitlich die Verlegung des Mülltonnenstellplatzes beschlossen. Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung erhoben gegen den Beschluss Klage. Sie führten an, dass das 80 cm tiefe Mülltonnenhäuschen nur etwa 4,20 m von ihrem Schlafzimmerfenster entfernt sein würde. Eine Bepflanzung zwischen dem Fenster und der Rückwand des Mülltonnenhäuschens war weder vorhanden noch war dies geplant. Zudem würde das Häuschen zumindest in den Sommermonaten der Mittagssonne ausgesetzt sein.

Unwirksamkeit des Beschlusses über Verlegung des Mülltonnenstellplatzes

Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten der Kläger. Der Beschluss über die Verlegung des Mülltonnenstellplatzes sei unwirksam. Der neue Standort der Mülltonnen sei für die Kläger nachteilig, da zumindest in den Sommermonaten mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen sei. Die Interessen der Kläger sei unter Missachtung des Gebots der Rücksichtnahme nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Mögliche andere Standorte für Mülltonnenhäuschen

Soweit mit der Verlegung des Mülltonnenhäuschens eine Sichtverbesserung für die Tiefgaragenausfahrt erreicht werden sollte, verwies das Amtsgericht auf weitere Möglichkeiten eines Standortes für die Mülltonnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1136Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1136

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_481-C-1791719-WEG_Unzulaessige-Verlegung-des-Stellplatzes-fuer-Muelltonnen-vor-Schlafzimmerfenster-eines-Wohnungseigentuemers.news30999.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30999 Dokument-Nr. 30999

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.