kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Inhaber einer privaten Krankenversicherung ist verpflichtet, die bei der Versicherung einzureichende Rechnung danach zu überprüfen, ob tatsächlich die vorgenommene Behandlung darin abgerechnet ist. Hat er auch nur leicht fahrlässig nicht bemerkt, dass in der Rechnung des Arztes Behandlungen abgerechnet sind, die tatsächlich nicht erbracht wurden, kann die Versicherung die Erstattungsleistungen dafür von ihm zurückverlangen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt eine privat versicherte Münchnerin im Jahr 2003 eine Bioresonanztherapie bei einem Arzt für bioenergetische Medizin und Naturheilverfahren in der Innenstadt von München. In der
Die Versicherungsnehmerin weigerte sich, das Geld zurückzuzahlen, da sie nicht bemerkt habe, dass in der
Die zuständige Richterin gab nun der Versicherung Recht. Die Patientin muss den von ihrer Versicherung erstatteten Betrag zurückzahlen und bleibt auf den Kosten der Bioresonanztherapie sitzen. Für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_282-C-2816112_Privatversicherte-muessen-Arztrechnungen-vor-Einreichung-bei-der-Versicherung-auf-Richtigkeit-pruefen~N17740
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17740
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.