wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Heidelberg, Urteil vom 06.11.1975
23 C 144/75 -

Unberechtigtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter mit einem Zweitschlüssel rechtfertigt fristlose Kündigung durch den Mieter

Schwerwiegender und massiver Eingriff in die Privatsphäre des Mieters liegt vor

Betritt ein Vermieter ohne begründeten Anlass mit einem Universalschlüssel die Wohnung eines seiner Mieter, liegt ein schwerwiegender und massiver Eingriff in die Privatsphäre des Mieters vor. Dieser kann daher das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kündigte die Mieterin einer Wohnung das Mietverhältnis fristlos. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter sich mit einem Universalschlüssel Zugang zur Wohnung verschaffen wollte. Er meinte, er sei dazu berechtigt gewesen, da er den neu eingerichteten Telefonanschluss habe inspizieren wollen. Zudem habe die laufende Waschmaschine der Mieterin um 21 Uhr eine störende Geräuschquelle dargestellt und er habe sie ausschalten wollen. Er erkannte daher ein Kündigungsrecht nicht an, so dass der Streit vor dem Amtsgericht landete.

Fristlose, außerordentliche Kündigung der Mieterin war wirksam

Das Amtsgericht Heidelberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihre fristlose Kündigung sei gemäß § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) wirksam gewesen. Die bedenkenlose Benutzung des Universalschlüssels habe einen so massiven und schwerwiegenden Eingriff in den vom Vermieter zu achtenden persönlichen Bereich der Mieterin dargestellt, dass ihr ein Verbleiben in der Wohnung bis zum vertragsgemäßen Ende des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden konnte.

Ungestörtes Leben war nicht mehr möglich

Durch das Verhalten des Vermieters sei es nach Auffassung des Amtsgerichts verständlich gewesen, dass die Mieterin sich in ihrem eigenen Lebensbereich nicht mehr sicher, ungestört und zu Hause fühlen konnte. Sie habe jeden Augenblick damit rechnen müssen, in ihrer Wohnung überrascht zu werden. Sie habe sich niemals sicher sein können, dass ihre Wohnung nicht in ihrer Abwesenheit betreten wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2013
Quelle: Amtsgericht Heidelberg, ra-online (zt/WuM 1978, 69/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Heidelberg_23-C-14475_Unberechtigtes-Betreten-der-Wohnung-durch-den-Vermieter-mit-einem-Zweitschluessel-rechtfertigt-fristlose-Kuendigung-durch-den-Mieter.news16480.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16480 Dokument-Nr. 16480

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.