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Das Amtsgericht Hannover hat einen 14-jährigen wegen eines Übergriffs auf eine Erzieherin in einem Kinder- und Jugendwohnheim zu einem Dauerarrest von zwei Wochen verurteilt. Der bislang nicht vorbestrafte Jugendliche lebt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Hannover.
Im zugrunde liegenden Fall trat der Angeklagte am 28. November 2015 gegen 0.45 Uhr während der Nachtschicht von hinten an die an einem Schreibtisch sitzende Geschädigte, die als angehende Sozialarbeiterin in der Einrichtung beschäftigt war. Der Angeklagte küsste unvermittelt die Geschädigte feucht auf die rechte Gesichtshälfte. Die Geschädigte stand auf, der Angeklagte schlang nun seine Arme in Höhe der Oberarme der Geschädigten um deren Körper und küsste sie weitere Male auf beide Wangen. Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten wegzudrücken, sie drehte sich um und wollte den Raum verlassen. Nunmehr umfasste der Angeklagte die Geschädigte erneut von hinten und griff mit beiden Händen ihre Brüste. Hierbei strich er mehrfach mit beiden Händen über den Oberkörper der Geschädigten. Die Geschädigte rief wiederholt "Nein", dennoch hielt der Angeklagte die Unterarme der Geschädigten so fest, dass diese sich nicht entfernen konnte. Schließlich gelang es der Geschädigten, den Angeklagten zu kratzen, sodass sich sein Griff löste und sie sich entfernen konnte. Nunmehr kam der Angeklagte noch mindestens vier mal wieder auf die Geschädigte zu, die ihn jedes Mal wegdrücken musste. Als die Geschädigte zu weinen begann, ließ der Angeklagte von ihr ab. Die Geschädigte schilderte vor Gericht den Übergriff als sehr beängstigend. Sie war noch in der Verhandlung von dem Verhalten des Angeklagten beeinträchtigt.
Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Angeklagte zu einem Dauerarrest von zwei Wochen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich der Angeklagte, wenn er in Deutschland leben wolle, an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten habe. Hierzu gehöre selbstverständlich auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Aufgrund der Massivität des Übergriffs und der Erheblichkeit der Folgen für das Opfer hielt das Gericht die Verhängung eines Dauerarrestes für geboten, obwohl der Angeklagte bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2016
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 23169
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