wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 13.07.2020
9 C 214/20 -

Zulässigkeit einer Wohnungs­eigentümer­versammlung unter freiem Himmel während Corona-Pandemie

Störungen und Einflussnahme Dritter muss ausgeschlossen sein

Eine Wohnungs­eigentümer­versammlung kann in Corona-Zeiten unter freiem Himmel abgehalten werden, wenn Störungen und Einflussnahme Dritter ausgeschlossen sind. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie entschloss sich ein Wohnungseigentumsverwalter in Berlin im April 2020 dazu, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren herbeizuführen. Dem und den Beschlussanträgen stimmten die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu. Der Verwalter berief daraufhin eine Versammlung unter freiem Himmel auf dem Spielplatz der Wohnungseigentumsanlage ein. Der Spielplatz war für die Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres zugänglich und stand auch nur den Wohnungseigentümern zur Nutzung zur Verfügung. Eine Wohnungseigentümerin meinte aber, dass der Versammlungsort unzulässig sei. Es bestehe die Gefahr, dass Dritte zuhören könnten. Sie beantragte daher beim Amtsgericht Berlin-Wedding den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf Untersagung der Versammlung.

Versammlung unter freien Himmel zulässig

Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Untersagung der Versammlung im Wege der einstweiligen Verfügung zu. Die Durchführung der Versammlung auf dem Spielplatz der Wohnungseigentumsanlage widerspreche insbesondere mit Blick auf die Gefahren durch das Corona-Virus nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit liege nicht vor. Die Wahrnehmung der Gespräche durch Dritte sei weitgehend ausgeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2020
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2020, 1132/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Wedding_9-C-21420_Zulaessigkeit-einer-Wohnungseigentuemerversammlung-unter-freiem-Himmel-waehrend-Corona-Pandemie.news29242.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29242 Dokument-Nr. 29242

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.