wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 11.01.2018
202 C 374/17 -

Energetische Modernisierung rechtfertigt keine Mieterhöhung bei gleichzeitigen die Energieeinsparung aufhebenden Maßnahmen

Dämmung des Dach­geschoss­fußbodens bei gleichzeitiger Umwandlung des Dachs in Kalt­dach­konstruktion

Modernisierungs­maßnahmen zur Energieeinsparung rechtfertigen keine Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB, wenn zugleich Maßnahmen ausgeführt werden, welche die Energieeinsparung wieder aufheben. Dies ist etwa der Fall, wenn zwar der Fußboden des Dachbodens gedämmt wird, aber zugleich das ursprünglich voll geschlossene Dach in eine Kalt­dach­konstruktion umgewandelt wird. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Vermieterin auf dem Fußboden des Dachraums eines Berliner Wohnhauses Dämmarbeiten ausgeführt hatte, erklärte sie im Juli 2016 die Erhöhung der Miete. Die unter dem Dachgeschoss wohnende Mieterin war damit aber nicht einverstanden. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin die ursprüngliche Dachkonstruktion von einem überdachten, ringsum abgeschlossenen Dachboden in eine Kaltdachkonstruktion geändert hatte. Das dadurch bedingte vermehrte Eindringen von Kaltluft, habe nach Meinung der Mieterin zu keiner Energieeinsparung in ihrer Wohnung geführt. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Kein Anspruch auf Modernisierungsmieterhöhung

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Die Vermieterin könne gemäß § 559 Abs. 1 BGB keine Erhöhung der Grundmiete aufgrund der vorgenommenen Arbeiten verlangen. Denn diese seien nicht als Modernisierung zu werten. Eine energetische Modernisierung sei in der Dämmung des Dachraumfußbodens nicht zu sehen, da zugleich Maßnahmen in Form der Umwandlung des Dachs in eine Kaltdachkonstruktion ausgeführt wurden, die die energetische Wirkung der Dämmung wieder aufgehoben haben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/WuM 2018, 213/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Charlottenburg_202-C-37417_Energetische-Modernisierung-rechtfertigt-keine-Mieterhoehung-bei-gleichzeitigen-die-Energieeinsparung-aufhebenden-Massnahmen.news25838.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25838 Dokument-Nr. 25838

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.